Sachverständige für Schimmelpilzbefall in Innenräumen
Sie sind als Sachverständiger, Gutachter oder Baubiologe tätig und zu Ihrem Themenbereich
gehört auch Schimmelpilzbefall in Innenräumen.
Mit unseren Produkten geben wir die Möglichkeit, auch ohne chemische Keule wirksam gegen
Schimmelpilze in Innenräumen vorzugehen.
Rückbau ja, aber nur da wo nötig
Schimmelpilzbefallene Gipskartonplatten oder Dämmungen im Dach- und Wandbereich sowie maroder
Putz sollten grundsätzlich entfernt werden. Hohlräumen wie abgehängten Decken, Hohlwänden usw.
kommt situationsbedingt eine besondere Beachtung zu.
Rückbau ja, aber nicht um jeden Preis
Oftmals ist Rückbau nicht möglich oder auch nicht erforderlich. Unumgänglich ist dann der
Einsatz von schimmelpilzabtötenden Mitteln. Schimmelpilzbefallener Putz, der nicht marode
ist, schimmelpilzbefallene Holzbalken oder OSB-Platten aufgrund von Kondensationsfeuchte
müssen unserer Ansicht nach nicht grundsätzlich entfernt werden. Hier ist im Regelfall ein
gründliches Abtöten und Entfernen des Schimmelpilzes ausreichend. Auch kontaminierte Estrich
Dämmungen nach Wasserschäden aller Art bis hin zu Fäkalieneinbrüchen müssen nicht immer
gleichbedeutend mit dem Abriss des Estrichs und der Dämmung sein.
Ursachenbeseitigung
Bei alldem ist zu beachten, dass eine Beseitigung der Ursache, die zum Schimmelpilzbefall
geführt hat, unumgänglich ist.