Sachverständige für Schimmelpilzbefall in Innenräumen
 
			Sie sind als Sachverständiger, Gutachter oder Baubiologe tätig und zu Ihrem Themenbereich 
			gehört auch Schimmelpilzbefall in Innenräumen.
			Mit unseren Produkten geben wir die Möglichkeit, auch ohne chemische Keule wirksam gegen 
			Schimmelpilze in Innenräumen vorzugehen. 
			
			Rückbau ja, aber nur da wo nötig
			Schimmelpilzbefallene Gipskartonplatten oder Dämmungen im Dach- und Wandbereich sowie maroder 
			Putz sollten grundsätzlich entfernt werden. Hohlräumen wie abgehängten Decken, Hohlwänden usw. 
			kommt situationsbedingt eine besondere Beachtung zu.
 
			Rückbau ja, aber nicht um jeden Preis
			Oftmals ist Rückbau nicht möglich oder auch nicht erforderlich. Unumgänglich ist dann der 
			Einsatz von schimmelpilzabtötenden Mitteln. Schimmelpilzbefallener Putz, der nicht marode 
			ist, schimmelpilzbefallene Holzbalken oder OSB-Platten aufgrund von Kondensationsfeuchte 
			müssen unserer Ansicht nach nicht grundsätzlich entfernt werden. Hier ist im Regelfall ein 
			gründliches Abtöten und Entfernen des Schimmelpilzes ausreichend. Auch kontaminierte Estrich 
			Dämmungen nach Wasserschäden aller Art bis hin zu Fäkalieneinbrüchen müssen nicht immer 
			gleichbedeutend mit dem Abriss des Estrichs und der Dämmung sein. 
			Ursachenbeseitigung
			Bei alldem ist zu beachten, dass eine Beseitigung der Ursache, die zum Schimmelpilzbefall 
			geführt hat, unumgänglich ist.