Sachverständige für Schimmelpilzbefall in Innenräumen

Sie sind als Sachverständiger, Gutachter oder Baubiologe tätig und zu Ihrem Themenbereich gehört auch Schimmelpilzbefall in Innenräumen. Mit unseren Produkten geben wir die Möglichkeit, auch ohne chemische Keule wirksam gegen Schimmelpilze in Innenräumen vorzugehen.



Rückbau ja, aber nur da wo nötig

Schimmelpilzbefallene Gipskartonplatten oder Dämmungen im Dach- und Wandbereich sowie maroder Putz sollten grundsätzlich entfernt werden. Hohlräumen wie abgehängten Decken, Hohlwänden usw. kommt situationsbedingt eine besondere Beachtung zu.



Rückbau ja, aber nicht um jeden Preis

Oftmals ist Rückbau nicht möglich oder auch nicht erforderlich. Unumgänglich ist dann der Einsatz von schimmelpilzabtötenden Mitteln. Schimmelpilzbefallener Putz, der nicht marode ist, schimmelpilzbefallene Holzbalken oder OSB-Platten aufgrund von Kondensationsfeuchte müssen unserer Ansicht nach nicht grundsätzlich entfernt werden. Hier ist im Regelfall ein gründliches Abtöten und Entfernen des Schimmelpilzes ausreichend. Auch kontaminierte Estrich Dämmungen nach Wasserschäden aller Art bis hin zu Fäkalieneinbrüchen müssen nicht immer gleichbedeutend mit dem Abriss des Estrichs und der Dämmung sein.



Ursachenbeseitigung

Bei alldem ist zu beachten, dass eine Beseitigung der Ursache, die zum Schimmelpilzbefall geführt hat, unumgänglich ist.

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